Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop
Einheit Finnentrop

Brandklassen

brandkl a Brandklasse A:
Brände fester Stoffe, haupsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen z.B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen

 
     
 
brandkl b Brandklasse B:
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen z.B. Benzin, Benzol, Öle, Lacke, Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Paraffin

 
     
 
brandkl c Brandklasse C:
Brände von Gasen z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas

 
     
 
brandkl d Brandklasse D:
Brände von Metallen z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen

 
       
 brandkl f Brandklasse F:
Brände von Speiseölen und Speisefetten (siehe DIN V 14406-5) 
 
Brandklassen: brandkl a brandkl b brandkl c brandkl d brandkl f
Feuerlöscher:

 

 

 

 

 

 

 
Pulverlöscher (mit Glutbrandpulver) PG haken  
 
Pulverlöscher (mit Metallbrandpulver) PM      
 
Pulverlöscher (mit Spezialpulver) P    
 
Kohlendioxid- Löscher (CO2) K      
 
Wasserlöscher W      
 
Schaumlöscher S    
 
Fettbrandlöscher
 
F
 

 

 
Bilder der Brandklassen: Achim Berg, Brandklassen, Trennung der einzelnen Symbole von http://www.feuerwehr-finnentrop.org, CC BY-SA 3.0


 

Sonderrechte

Die Feuerwehr genießt laut §35, §38 StVO gewisse Sonderrechte im Straßenverkehr

Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet:

  • Die Gewährung von Sonderrechten an verschiedene Träger (§35 StVO)

  • Die Verhaltenspflicht der übrigen Verkehrsteilnehmer, wenn Sonderrechte in Anspruch genommen werden (§ 38 StVO)

Die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Abs. 1 StVO ist an 3 Voraussetzungen geknüpft:

  • Befreite Organisationen(Feuerwehren, Polizei, Rettungsdienste etc...)
  • Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
  • Gebot der Dringlichkeit

Zu den Hoheitlichen Aufgaben gehört:

  • Rettungen von Menschenleben
  • Brandbekämpfung
  • technische Hilfeleistung
  • friedensmäßiger Katastrophenschutz
  • Katastrophenschutz im Verteidigungsfall
  • Rettungsdienst

Allgemeine Grundsätze

  • Die Verkehrssicherheit hat Vorrang gegenüber dem Interesse am raschen Vorwärtskommen

  • Je größer die Abweichung von den allgemeinen Verkehrsvorschriften ist, umso größer ist die Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer

  • Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht deswegen konkret gefährdet werden, weil anderen Menschen geholfen werden soll.

  • Gerade bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten darf nicht „auf gut Glück“ gefahren werden

  • Je bedeutsamer und dringlicher der Einsatz ist, desto eher ist eine Herabsetzung der sonst im Verkehr erforderlichen Sorgfalt vertretbar.

Die Inanspruchnahme der Sonderrechte

Es sind folgende Regeln zu beachten

  • Eine deutliche und rechtzeitige Kundmachung des Sonderrechtsfahrers auf die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist erforderlich.

  • Es muss eine objektive Möglichkeit der übrigen Verkehrsteilnehmer gegeben sein, sich auf die Inanspruchnahme der Sonderrechte einzustellen.

  • Die übrigen Verkehrsteilnehmer müssen – subjektiv – erkannt haben, dass der Fahrer des Feuerwehrfahrzeuges Sonderrechte in Anspruch nehmen will.

  • Der Sonderrechtsfahrer muss davon überzeugt sein, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer erkannt haben und sich darauf eingestellt haben,
    dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden sollen.

Merksätze

  1. Der Fahrer eines Sonderrechtsfahrzeuges darf A L L E S, aber es darf N I C H T S passieren !

  2. Es ist besser eine Sekunde später als überhaupt nicht am Einsatzort anzukommen !

  3. Sicherheit geht vor Schnelligkeit

Verhaltenspflicht der übrigen Verkehrsteilnehmer

Der Text des § 38 Absatz 1 StVO lautet:

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“

Voraussetzungen für die Benutzung der Sondersignale

Blaues Blinklicht und Einsatzhorn dürfen nur dann benutzt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen um

  • Menschenleben zu retten,

  • schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,

  • eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden sowie

  • bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es muss höchste Eile geboten sein, um eines der Ziele zu erreichen !

 

Rauchmelder

Hier gibt es Links, die sich mit dem Thema Rauchmelder beschäftigen.

Innenministerium NRW

Auf dieser Seite finden Sie das Faltblatt "Rauchmelder" (als PDF) und ein
Video zu dem Thema Rauchmelder und deren Nutzen.

Videos zum Thema Rauchmelder

 

Titel: Von Drachen und Rauchmeldern

 

Titel: Unter einer Decke

 

Titel: Rauchmelder retten Leben

 

Titel: Die Kleinen Helden - Rauchmelder retten Leben

Feuerwehr Dienstvorschrift

Auf der Seite des IdF (Instituts der Feuerwehr NRW) finden sie alle wichtigen und aktuellen Normen


Hier der Link zu den Seiten des IdF's

Feuerwehrsatzung

      Satzung der Gemeinde Finnentrop über den Kostenersatz für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

 

Download als PDF (Stand 28.11.2001)

Leider seit 06/2009 nicht mehr auf www.Finnentrop.de verfügbar, eventuell ist diese Fassung nicht mehr gültig.

 

Warum gibt es eine Feuerwehr

1. Warum gibt es eine Feuerwehr?

Die Sicherheit der Bevölkerung und des Einzelnen gegen die Gefährdung durch Brand, Naturereignisse und die Gefahren der Zivilisation (Verkehr und Industrie) machen eine Einrichtung wie die Feuerwehr erforderlich.

2. Wie ist die Feuerwehr entstanden?

Die Bekämpfung der Gefahren, die durch Brände entstehen, ist schon frühzeitig als notwendig erkannt worden. Aber erst die Erkenntnis, dass der Bürger sich nicht nur allein auf die Obrigkeit verlassen sollte, sondern selbst sein Schicksal bestimmen sollte, hat zur Bildung der ersten Freiwilligen Feuerwehren geführt. Hauptamtliche Brandbekämpfungsdienste gibt es in sehr großen Städten schon seit rund 250 Jahren (Wien).

3. Wodurch zeichnen sich Freiwillige Feuerwehren aus?

In Freiwilligen Feuerwehren sind Bürger organisiert, die unentgeltlich zu jeder Zeit bereit sind, Schadensfälle zu bekämpfen. Dadurch ist die Feuerwehr in der Lage, schnell mit ausreichend Personal und Gerät auf der Einsatzstelle tätig zu werden. Dadurch wird schnellste Hilfe geleistet, die von der Allgemeinheit auch noch finanziert werden kann.

4. Seit wann gibt es Feuerwehren?

Die Abwendung vom Obrigkeitsstaat zum Staat mit demokratischer Mitwirkung der Bevölkerung hat die Voraussetzung geschaffen, um zweckbestimmte Bürgergemeinschaften wie die Feuerwehr einzurichten. In Deutschland waren die Voraussetzungen seit der Bürgerlichen Revolution (1848) hierfür gegeben. Daraus erklären sich auch die vielen Gründungsaktivitäten in den darauf folgenden Jahren.

5. Warum sind Freiwillige Feuerwehren notwendig?

Die Bekämpfung der Gefahren, die durch ein Schadenfeuer (Brand) entstehen, muss schnell aufgenommen werden. Diese Forderung kann nur erfüllt werden, wenn einsatzbereite und ausgebildete Helfer unmittelbar an jedem Wohnplatz, in jeder Gemeinde und in jeder Stadt verfügbar sind. Aus finanziellen Gründen ist dies nur mit freiwilligen Kräften erreichbar.

6. Durch welche gesetzlichen Grundlagen ist das Feuerwehrwesen heute geregelt?

Durch das Grundgesetz (Artikel 30, 70, 74) ist festgelegt, dass das Feuerwehrwesen grundsätzlich durch die Länder geregelt wird. Daher hat jedes Land ein Gesetz über die Organisation und den Einsatz der Feuerwehren geschaffen (Feuerwehr- oder Brandschutzgesetz).

7. Welche Arten von Feuerwehren gibt es?

Die Feuerwehrgesetze der Länder unterscheiden Gemeindefeuerwehren als Freiwillige oder Berufsfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren und anerkannte Betriebsfeuerwehren, auch Werkfeuerwehren genannt. Sollten nicht genügend Bürger für eine Mitarbeit in der Feuerwehr bereit sein, so kann der Bürgermeister die Bürger dienstverpflichten, womit eine Pflichtfeuerwehr entsteht. In Bayern ist die Feuerwehr eine Einrichtung der Gemeinde, die aber nur Ausstattung und Gerät bereitstellt. Die notwendige Einsatzmannschaft wird von den Feuerwehrvereinen gestellt, die den Namen Freiwillige Feuerwehr tragen.

8. Welche Aufgaben werden den Feuerwehren gesetzlich zugewiesen?

Sie haben Schadenfeuer (Brände) zu bekämpfen. Diese Aufgabe wird auch als abwehrender Brandschutz bezeichnet. Sie müssen bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze und Unglücksfälle hervorgerufen werden, Hilfe leisten und sie müssen Einzelne und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren schützen. Zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen leisten sie Technische Hilfe. Diese beiden Bereiche bezeichnet man als Pflichtaufgaben. Neben den Pflichtaufgaben kann die Gemeindefeuerwehr auch noch sog. Kannaufgaben, wie z.B. Maßnahmen der Brandverhütung oder den Feuerwehrsicherheitswachdienst, durchführen. Diese Kannaufgaben können je nach den gesetzlichen Vorgaben für den Verursacher auch kostenpflichtig sein. Bezüglich der Kannaufgaben gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen.

9. Wer ist gegenüber der Feuerwehr weisungsberechtigt?

Als Einrichtung der Gemeinde untersteht die Feuerwehr der Stadtverwaltung als dem organisatorischen Leiter. Ansonsten sind der Leiter der Feuerwehr und bestellte Führungskräfte weisungsberechtigt.

10. Welche Gliederungen schreiben die Feuerwehrgesetze für die Feuerwehr vor?

Die Feuerwehr besteht im allgemeinen aus dem Leiter der Feuerwehr, den Führungskräften und den aktiven Feuerwehrangehörigen, die den Einsatz durchführen. Daneben können noch die Jugendfeuerwehren und die Altersabteilungen als integrale Bestandteile der Feuerwehr vorhanden sein.

11. Welches Wesenselement bestimmt den Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren?

Der Dienst in der Feuerwehr ist freiwillig und ehrenamtlich. Die Führungskräfte werden von den aktiven Feuerwehrangehörigen gewählt, wodurch sich ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Führungs- und den Einsatzkräften begründet. Die Führungskräfte werden nach ihrer Wahl für eine begrenzte Zeit von den Gemeindeorganen (Bürgermeister, Gemeinderat) bestellt.

12. Welche Aufgaben weisen die Landesgesetze den Gemeinden, den Landkreisen und den Ländern zu?

Die Gemeinden haben für die Schaffung oder den Betrieb einer Feuerwehr in dem für die örtlichen Verhältnisse notwendigen Umfang zu sorgen. Sie haben den organisatorischen Rahmen zu schaffen und die Geräte, die Ausrüstungen und Fahrzeuge sowie ein Feuerwehrhaus zur Verfügung zu stellen. Eine ausreichende Personalstärke ist von ihnen vorzuhalten, und sie haben für die Ausbildung aller Einsatzkräfte zu sorgen. Daneben müssen sie noch Löschmittel sowie Alarmeinrichtungen und alle sonstigen, für einen erfolgreichen Einsatz benötigten Mittel bereitstellen. Sie kommen auch für die Kosten der Einsätze auf. Die Landkreise haben für überörtliche Einrichtungen (Alarmierungszentrale oder Leitstellen, Fernmeldeinfrastruktur) und die Durchführung der notwendigen Ausbildung auf überörtlicher Ebene zu sorgen. Ferner haben sie für die Bereitstellung von solchen Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsteilen zu sorgen, deren Vorhaltung nur überörtlich sinnvoll ist. Die Länder haben die Gemeinden bei der Durchführung des gesetzlichen Auftrages durch die Bereitstellung landesweit notwendiger Infrastruktur von Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen (Landesfeuerwehrschulen) sowie durch finanzielle Zuwendungen zu unterstützen. Ferner sorgen sie durch entsprechende zusätzliche Leistungen dafür, dass die Angehörigen der Feuerwehr für einsatzbedingt erlittene Schäden, insbesondere größeren Umfangs, entschädigt werden.

13. Was sind Aufsichtsbehörden?

Die Feuerwehr- oder Brandschutzgesetze legen in der Regel drei Aufsichtsebenen fest. Für die Gemeinden die Landkreise, für die Land- und Stadtkreise die Regierungsbezirke/Präsidien, für das gesamte Land das Innenministerium.

14. Wer hat bei einem Feuerwehreinsatz die Einsatzleitung?

Es gilt das Prinzip der örtlichen Zuständigkeit. Also hat der für das Schadensgebiet örtlich zuständige Leiter der Feuerwehr die Einsatzleitung. Vertreter der Aufsichtsbehörden können durch ausdrückliche Willenserklärung die Leitung des Einsatzes übernehmen. Einige Feuerwehrgesetze geben auch Angehörigen von Berufsfeuerwehren die Möglichkeit, die Einsatzleitung zu übernehmen, sofern sie mit eigenen Einsatzkräften zur Unterstützung herangezogen werden.

15. Sind Feuerwehren untereinander zur Hilfe verpflichtet?

Die Feuerwehr ist eine der Nächstenhilfe dienende Einrichtung, die ihre Aufgabe nicht nur als einzelne Gemeindefeuerwehr zu erfüllen hat. Daher ist gesetzlich festgelegt, dass sich Feuerwehren gegenseitig zu helfen haben. Um einen möglichst hohen Sicherheitsgrad für die gesamte Bevölkerung zu erreichen und wegen der Unmöglichkeit, dass jede Gemeinde für alle Schadensfälle, die auf ihrem Gebiet geschehen können, sich gerätetechnisch ausstatten kann, wird durch die Hilfeleistungspflicht sichergestellt, dass die Feuerwehr stets in möglichst kurzer Zeit mit optimalen technischen Mitteln und ausreichender Personalstärke am Schadensort tätig werden kann.

16. Gibt es eine Interessenvertretung der Feuerwehren?

Die Feuerwehrgesetze sehen vor, dass die einzelnen Gemeindefeuerwehren Mitglieder in so genannten Feuerwehrverbänden werden können. Diesen Feuerwehrverbänden werden durch gesetzliche Regelungen Anhörungsrecht bzw. Mitwirkungsrecht bei der Lösung von allen Problemen, die die Feuerwehren betreffen, eingeräumt. Die Mitgliedschaft in den Verbänden ist vollkommen getrennt von der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der Feuerwehren zu sehen.

17. Wie wird man Mitglied in einer Gemeindefeuerwehr?

Jeder männliche Bürger einer Gemeinde ist verpflichtet, Feuerwehrdienst zu leisten, sobald er l8 Jahre alt ist. Seine Dienstpflicht endet gemeinhin mit vollendetem 50. oder 60. Lebensjahr. Aktiven Dienst darf nur leisten, wer hierfür körperlich und geistig geeignet ist. Daher gibt es in der Regel ein Gremium in der Feuerwehr, das über die Aufnahme entscheidet. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. In einigen Ländern muss als Ersatz für nicht aktive Diensterfüllung ein finanzieller Ausgleich geleistet werden (Feuerwehrabgabe).

18. Welche Pflichten hat ein Angehöriger der Feuerwehr zu erfüllen?

Mit dem Eintritt in die Feuerwehr muß der neue Feuerwehrangehörige bereit sein, die sich aus dem Feuerwehrdienst ergebenden Pflichten, wie Durchlaufen der erforderlichen Ausbildungen, Befolgen von Weisungen der Führungskräfte, Pünktlichkeit bei Alarmen und Übungen, zu erfüllen. Ferner muss er bereit sein, durch kameradschaftliches Verhalten den inneren Zusammenhalt der Feuerwehr zu stärken, um damit die notwendige Voraussetzung für einen gemeinsamen, erfolgreichen Einsatz zu schaffen.

19. Welche Rechte hat ein Angehöriger der Feuerwehr?

Ein Angehöriger der Feuerwehr hat Anspruch auf Absicherung gegen die Folgen von im Einsatz und in der Ausbildung erlittenen Körperschäden. Er hat Anspruch auf Entschädigung für Aufwendungen im Rahmen des Feuerwehrdienstes entsprechend den Satzungen. Er ist von seinem Arbeitgeber für Einsätze und Ausbildung, wenn irgend möglich, freizustellen.

20. Welche fachlichen Voraussetzungen muss ein Angehöriger der Feuerwehr erfüllen?

Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) ,,Feuerwehren' verlangt von jeder Einsatzkraft die fachliche Eignung. Bei Eintritt in die Feuerwehr muss daher zunächst die Grundausbildung (70 Stündiger Lehrgang) erfolgreich abgeschlossen werden. Erst danach darf bei Einsätzen und Übungen mitgewirkt werden. An die Grundausbildung schließt sich die Truppmannausbildung an, die innerhalb von zwei Jahren in zweimal 40 Stunden durch Unterricht und Übungen das in der Grundausbildung gelernte Fachwissen verfestigen und die Verfahrensweisen in der praktischen Zusammenarbeit einüben soll. Während der Truppmannausbildung sollte auch die Ausbildung als Atemschutzgeräteträger und Sprechfunker erfolgen. Mit dieser umfassenden Ausbildung hat der Feuerwehrangehörige dann das Rüstzeug, um Einsätze durchführen zu können. Er hat damit auch die Voraussetzungen für weitere Ausbildungsgänge zur Wahrnehmung verschiedener Funktionen in der Feuerwehr erworben.

21. Welche Leistungen erbringen die Feuerwehren für die Allgemeinheit?

Die Berufsfeuerwehren und die Freiwilligen Feuerwehren leisten jährlich bei 155.000 Brandeinsätzen, 490.000 Technischen Hilfeleistungen und 850.000 Rettungseinsätzen Hilfe für den Einzelnen und die Allgemeinheit. Beachtenswert ist, dass ca. 2/3 aller Einsatzfälle im Bereich Brand und Technische Hilfeleistung ausschließlich von Freiwilligen Feuerwehren geleistet werden. Geht man davon aus, dass etwa das Dreifache der jährlichen Schadenssumme durch Brandfälle an Sachwerten durch den Einsatz der Feuerwehren vor der Vernichtung gerettet wird, dann beträgt die finanzielle Leistung der Feuerwehren für die Allgemeinheit allein im Bereich der Brandeinsätze ca. 13 Milliarden an gerettetem Volksvermögen. Für den Bereich der Technischen Hilfeleistungen und der Rettungseinsätze kann jeweils nochmals mit mindestens gleich hohen Zahlen gerechnet werden.

22. Darf ein Angehöriger der Feuerwehr im Einsatz ohne den erforderlichen Führerschein ein Feuerwehrfahrzeug fahren?

Ohne den jeweils erforderlichen Führerschein (Klasse 3 oder 2) darf kein Feuerwehrfahrzeug gefahren werden. Es gibt keinen rechtfertigenden Notstand, der dies erlauben würde. Es darf auch von keinem Weisungsbefugten eine solche Weisung erteilt bzw. eine solche Forderung gestellt werden.

23. Was bedeutet der Begriff ,,Freistellung"?

Das Gesetz über den Wehrdienst sieht vor, dass anstelle des Grundwehrdienstes anderweitig Dienst für die Allgemeinheit geleistet werden darf. Eine Möglichkeit ist die Tätigkeit im Katastrophenschutzdienst. Will ein Wehrdienstpflichtiger im Katastrophenschutz seiner Dienstpflicht nachkommen, so muss er sich auf 8 Jahre verpflichten und regelmäßig Dienst leisten.

24. Wie wirkt die Feuerwehr im Katastrophenschutz mit?

Die Feuerwehr ist in ihrer Gesamtheit Teil des Katastrophenschutzes. Sie kann von den zuständigen Behörden im Falle einer Katastrophe zur Bekämpfung der Folgen herangezogen werden. Ein Teil der Feuerwehrangehörigen kann besonders für den Dienst im erweiterten Katastrophenschutz bestimmt und dafür auch besonders ausgebildet und ausgestattet werden. Die Kosten hierfür werden von der Bundesregierung getragen. Dadurch ist auch erklärt, warum die Feuerwehren auch Bestimmungen des Bundesinnenministeriums befolgen müssen. 

Erreichbarkeitsanalyse

Erreichbarkeitsanalyse

Welches Gebiet kann eine Feuerwehr / Löschgruppe innerhalb der Hilfsfrist (NRW 8-12 Minuten) erreichen.

Hierzu habe ich Anfangs eine Karte, auf Basis von OpenStreetMap-Daten erzeugt.
Um die Standorte der Feuerwehrgerätehäuser wurde ein Kreis gezogen der einer Fahrzeit (Ausrückzeit) von 4 bzw. 8 Minuten entsprach.
Weitere Erklärungen zu den Zeiten erhalten Sie hier => Einsatzzeiten
Nochmals herzlichen Dank an das Forum von OpenStreetMap für die Unterstützung bei der Erstellung der Karte.

Das Ergebnis dieser Bemühungen sehen Sie hier.

 

Karte mit FGH von Finnentrop
Durch Klick auf das Bild gelangen sie zur Karte mit den Daten aus OpenStreetMap
 

 

Hierbei handelt es sich aber nur um theoretisch erreichbare Orte / Punkte. Da mein Interesse an OpenStreetMap einmal geweckt war, suchte ich weiter. Den entschiedenen Link bekam ich wieder im Forum von OpenStreetMap. Hier wurde von dem Dienst OpenRouteService  berichtet, der eine Erreichbarkeitsanalyse erstellen konnte. Da ich diese Daten aber nicht bei uns in die Homepage einbinden konnte, entschloss ich mich Kontakt mit den Betreibern des Dienstes OpenRouteService aufzunehmen. Hierbei lernte ich P. Neis kennen, der sich meiner Fragestellung annahm und die erste Karte um die neuen Daten erweiterte.

Die neue Karte sehen sie hier.
 

erreichbarkeitsgebiet
Durch Klick auf das Bild gelangen sie zur neuen Karte mit den Daten aus OpenStreetMap
 

 

In seinem Blog erklärt P. Neis wie man an die Daten für eine Erreichbarkeitsanalyse herankommt und wie man sie einbindet.

Danksagung:

Mein Dank für die Hilfestellungen gehen an: 

  • An P. Neis für die Erstellung einer genauen Erreichbarkeitsanalyse.
  •  => Link zu den Erklärungen

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